Erkrankungen vor der Unterrichtszeit

Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn krank ist, melden Sie dies bitte gleich am Morgen bis spätestens 7.45 Uhr des ersten Krankheitstages über das Elternportal (Meldungen > Krankmeldungen). Nur in Ausnahmefällen kann dies auch per Anruf im Sekretariat (0831/74582200), per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) erfolgen, jedoch muss dann eine sogenannte „schriftliche“ Entschuldigung nachgereicht werden, entweder durch eine taggleiche Eintragung durch Sie im Elternportal oder leider doch wieder auf Papier. Bitte geben Sie bei längeren Erkrankungen den Zeitraum mit ein; sollte das Ende der Erkrankung noch nicht absehbar sein, muss die Krankmeldung jeden Tag über das Elternportal verlängert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei nicht ausreichender oder verspätet eingehender Entschuldigung bei versäumten angekündigten Leistungsnachweisen die Note 6 (0 Punkte in der Oberstufe) erteilt werden muss.

Wir bitten Sie um zuverlässige Krankmeldungen, da wir verpflichtet sind bei unentschuldigtem Fehlen unverzüglich nachzuforschen, was mit dem Schüler bzw. der Schülerin los ist. Wir rufen zuerst zuhause an. Erreichen wir dort niemanden und weiß auch sonst niemand etwas vom Verbleib Ihrer Tochter bzw. Ihres Sohnes, so sind wir gezwungen, nach Abwägung der Umstände ggf. die Polizei zu verständigen.

Bei verschiedenen ansteckenden Krankheiten (z.B. bei Scharlach, Röteln, Keuchhusten, Masern) besteht ein Schulbesuchsverbot. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Infektionsschutzmaßnahmen.

Planbare Befreiungen aus dem Unterricht

Wenn der Befreiungsgrund für eine tage- oder stundenweise Unterrichtbefreiung schon im Vorfeld bekannt ist (z. B. Arztbesuch), sollten Sie uns dies rechtzeitig mitteilen. Hierzu verwenden Sie bitte im Elternportal den entsprechenden Reiter (Meldungen > Antrag auf Unterrichtsbefreiung). Das Portal lässt diese Art der Anträge nur mit einem Vorlauf von 2 Tagen zu. Notfalls können Sie noch die bekannten „grünen Zettel“ verwenden. Bitte beachten Sie, dass dieser Zettel die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person trägt. Nehmen Sie im Einzelfall bitte Kontakt mit Frau Buchheim oder bei Anträgen, die über 3 Unterrichtstage hinausgehen (ab 4 Tagen) mit Herrn Richter auf. Befreiungen, die auf den Tag eines angesagten Leistungsnachweises fallen, können in der Regel nicht genehmigt werden.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Missverständnissen bei den Sportbefreiungen. In der Regel sind Schülerinnen oder Schüler mit leichten Blessuren anwesend, müssen aber nicht aktiv teilnehmen. In diesem Fall ist kein Eintrag im Elternportal erforderlich. Eine formlose Mitteilung an die Sportlehrkraft per Zettel, den Ihr Kind mit sich führt, genügt. Darauf muss ersichtlich sein, welche Tätigkeit ihr Kind nicht ausführen kann. Ist ein Kind jedoch so krank, dass es nicht mit in die Sport- oder in die Schwimmhalle gehen kann, dann sollte es auch nicht den restlichen Unterricht besuchen. Bei leichteren Fällen kann sich das Kind während des Schwimmunterrichts oder Eislaufunterrichts in der Sporthalle bei den anderen Klassenkameraden aufhalten, die Hallenunterricht haben. Nur für längerfristige Sportbefreiungen ist ein sportärztliches Attest nötig. Auch hier wird zusätzlich individuell geregelt, ob die Schülerin oder der Schüler dem Unterricht fernbleiben darf oder passiv am Sportunterricht teilnimmt. Diese Regelung gilt auch für den differenzierten Sportunterricht am Nachmittag.


Erkrankungen während der Unterrichtszeit

Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichts oder der Offenen Ganztagsschule aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen will, meldet er/sie sich zunächst im Sekretariat. Wenn die Schülerin bzw. der Schüler nach Hause gehen möchte, ist das entsprechende Formblatt im Sekretariat auszufüllen und wird von der Schulleitung abgezeichnet. Falls eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit erkrankt, wird sie oder er von den Eltern vor dem Sekretariat abgeholt. Ein Entlassen nach Hause oder zum Arztbesuch ist bei Schülerinnen und Schülern nur nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern möglich. In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, dass wir als Schule die entsprechenden Festnetz- oder Mobilfunknummern haben, um Sie zuverlässig erreichen zu können.
Bei einer Befreiung während des Unterrichts müssen Sie das entsprechende Formblatt zuhause unterschreiben und Ihrer Tochter bzw. Ihrem Sohn wieder mit in die Schule geben.

Da eine Häufung von Befreiungen aus dem Unterricht problematisch ist, kann die Schule wie generell bei Häufungen von Erkrankungen eine Attestpflicht anordnen.

Wir haben auch immer wieder Fälle, in denen sich Schüler bereits kurz nach Unterrichtsbeginn befreien lassen wollen, weil es ihnen nicht gut geht. Eine solche Befreiung in der morgendlichen Hektik ist für das Sekretariat eine Belastung und für die betroffenen Jungen und Mädchen oft unangenehm. Sollte es also Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn schon morgens nicht gut gehen, schicken Sie Ihr Kind bitte nicht krank in die Schule.

Bitte, wenden Sie sich rechtzeitig direkt an uns, falls Sie zu einer der oben beschriebenen Vorgehensweisen noch Fragen haben. Gerne helfen wir Ihnen dabei! Wir hoffen, durch Ihre aktive Mithilfe die unvermeidbaren Verwaltungsvorgänge vereinfachen zu können, und bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.

Die Schulleitung